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Hallo Vera,
Ich glaube ja es gibt Unterschiede zwischen den Ländern denn ich wurde eingebürgert trotz befristetem Arbeitsvertrag an der Uni . Ich hatte sogar befristeten Aufenthalt nach § 18 . Meine Einbürgerung war also Ermessenseinbürgerung . Ich weiß nicht wer dir versichert hat dass dein Antrag abgelehnt wird aber falls dass irgendein untergeordneter Mitarbeiter war dann ist das Müll was der sagst denn diese Entscheidung treffen normalerweise viel höher gestellte ( Minister, OB, usw..) und untergeordnete dürfen solche Urteile erst gar nicht sagen . Meine Empfehlung : Anwalt !!
Viel Erfolg