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Hallo! Ich bin 1995 in Deutschland geboren, habe ein deutsches 2,3 Abitur, bin nicht vorbestraft, studiere und arbeite sprich ich empfange keinerlei (!!) Sozialleistungen. Trotzdem muss ich für meine Einbürgerung folgendes nachweisen: -Leistungsnachweis der Universität -Zugtickets als Nachweis der Pendelbewegung nach Stuttgart (ich wohne in NRW Hauptsitz, aber bin beruflich dort) -Stellungnahme darüber wie ich es bewerkstellige, ein Vollzeitstudium und eine Firma (falscher Begriff da es Unternehmen heißt, Firma ist nur der Name eines Unternehmens §17(1) HGB, aber was soll man mehr von einer Behörde erwarten) zu leiten obwohl ich nur am Wochenende in Stuttgart bin (falsch ich habe ausdrücklich gesagt am Wochenende, Semesterferien und dass alles andere telefonisch, per Post, Email und über PC geht ---> Home Office) Zusätzlich wird der Steuerbescheid, Geschäftsführervertrag und Gehaltsabrechnungen gefordert, welche ich beim 1. Treffen dabei hatte, mir da aber gesagt wurde, dass diese völlig unwichtig seien!!!!!!! ICH BIN WIRKLICH ÜBER DIESE UNORGANISIERTE ARBEITSWEISE ERBOST!!!!!!! Darf das alles überhaupt zusätzlich gefordert werden, weil dies ja nicht wirklich mit den 8 Voraussetzungen zu tun hat? Liebe Grüße
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 15. November 2017 - 17:28