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Nach 5 Jahren Aufenthalt erhält man die Niederlassungserlaubnis gemäß §9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), wenn alle Bedingungen dort erfüllt sind. Mit Sprachdiplom C1 ist zumindest die Sprache nachgewiesen. Für demokratische Grundkenntnisse ist ein Einbürgerungstest nachzuweisen oder der Test "Leben in Deutschland" aus dem Integrationskurs. Der Einbürgerungstest wäre hier zu empfehlen. Nach 8 Jahren Aufenthalt kann man eine Einbürgerung beantragen gemäß §10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Diese Wartezeit kann auf Antrag um ein Jahr reduziert werden bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses. Ein weiteres Jahr Wartezeit kann auf Antrag erlassen werden, wer z.B. eine Universität oder eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Es besteht meines Wissens kein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der Wartezeit sondern wird erst anhand der Unterlagen und Antrag entschieden.
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