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Schön, dass Sie das HGB zu kennen scheinen - offenbar aber nicht den DUDEN -> dessen Infos über Wortbedeutungen deutscher Begriffe gibt's übrigens auch online

"FIRMA" ist darin wie folgt definiert:
Substantiv, feminin -
1a. kaufmännischer Betrieb, gewerbliches Unternehmen;
1b. ins Handelsregister eingetragener Name eines …
2. Sippschaft, Gesellschaft

=> erst lesen und verstehen, bevor Sie andere Menschen/Behörden als anmaßend als unfähig bewerten.

Ein zur Einbürgerung erforderlicher Nachweis ist u.a. eine "unbefristete feste Arbeitsstelle" sowie durch Verdienstbescheinigungen feststellbare Einnahmen, die einen von z.B. Sozialhilfe unabhängigen Lebensunterhalt garantieren.

Ihren Angaben nach, sind Sie jedoch nirgends unbefristet angestellt sondern selbständig. Sie können sich also nicht selbst eine Bestätigung ausstellen. Folglich sind div. Nachweise erforderlich, aus denen entnehmbar ist, ob es sich um ein langfristig gewinnbringendes Unternehmen handelt, Sie regelmäßig die anfallenden Steuern bezahlen und eben tatsächlich Einkommen verbucht wird.

 

Gespeichert von Leser (nicht überprüft) am Di., 03. Dezember 2019 - 10:00

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

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