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Hallo Arig,
Sie müssen beide die acht hier beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Kann einer von Ihnen den Unterhalt für beide gewährleisten, so können Sie sich beide einbürgern lassen - auch wenn einer von Ihnen nicht arbeiten geht.
Da Ihre Frau keinen deutschen Pass hat, müssen Sie leider beide alle Voraussetzungen erfüllen und haben keinen Vorteil von der Ehegattenregelung, die eingreifen würde, wenn Ihre Ehefrau bereits die deutsche Staatsbürgerschaft hätte.
Wäre Ihre Frau deutsche Staatsangehörige, so würde es ausreichen, wenn Sie bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben würden und seit mindestens zwei Jahren gem. § 9 StAG verheiratet wären.
So müssen Sie leider die gesamten acht Voraussetzungen erfüllen, damit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.