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Neuen Kommentar zu Neues Einbürgerungsgesetz ab dem 01.01.2015 hinzufügen

Robinson (nicht überprüft)

Staatsbürgerschaftsgesetze wurden zum Teil aktualisiert. Diese Info kommt aus der Seite von Bundestag.

Staatsangehörigkeitsgesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/1312, 18/1759) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/1955, 18/2005) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 463 Abgeordnete für und 111 Abgeordnete bei einer Enthaltung gegen das Gesetz. Nach der bisher geltenden „Optionspflicht“ müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern können künftig nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Für sie, die in der Regel enge Bindungen an Deutschland entwickelt haben, entfällt die Optionspflicht künftig ersatzlos. Nach der jetzt beschlossenen Änderung ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“.

Im Fall des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Wiedereinbürgerung ermöglicht, auch wenn die Betroffenen dann über zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten verfügen. Wenn bisher Optionspflichtige ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, kann ihnen vor einem beabsichtigten Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine „Beibehaltungsgenehmigung“ erteilt werden, die zusichert, dass die deutsche Staatsangehörigkeit fortbesteht. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linken über die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht (18/1092) ab, der eine generelle Aufhebung des Optionszwangs zum Ziel hat. 461 Abgeordnete stimmten gegen, 108 für diesen Gesetzentwurf. Keine Mehrheit fand gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/185), der ebenfalls die Abschaffung der Optionsregelung zum Ziel hatte. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte schließlich die Linksfraktion mit einem Antrag (187286) für ein „fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht“. Danach sollte Mehrstaatigkeit generell akzeptiert werden.

Dazu gibt es für detaillierte Informationen noch 6 PDF Dateien.

http://dip.bundestag.de/btd/18/013/1801312.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/017/1801759.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/019/1801955.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/020/1802005.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/010/1801092.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/001/1800185.pdf

Di., 13. Januar 2015 - 03:07 Link
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