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Neuen Kommentar zu Neues Einbürgerungsgesetz ab dem 01.01.2015 hinzufügen

Gast (nicht überprüft)

Habe da eine andere Frage zu diesem Thema. .
Was ist mit dem Menschen die seit der Geburt in Deutschland leben..Wie ich seit Mai 74 aber immer türkisch waren..
Habe bis 10 ter klasse deutsche schule besucht danach meine Ausbildung gemacht.bezahle seit 92 regelmäßig steuern..Habe ich kein Recht auf doppelte staatsbürgerschaft? ?
Muss ich trotzdem diese 500€ bezahlen??
Jeder neugeborene kriegt sie aufhängdigt ;und verstößt widerum meiner Meinung nach gegen Gleichberechtigung und ist ein wenig diskriminiernt

Mi., 29. Juli 2015 - 10:31 Link
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