Ob Hartz IV Empfänger oder
Ob Hartz IV Empfänger oder nicht, die Gebühr ist für jedermann gleich (255€). Es kann sein, dass Sie in Hamburg einen Gebührenvorschuss von 126€ zahlen und die Restgebühr von 129€ am Ende. In der Regel ist eine Einbürgerung mit Leistungsbezug nicht möglich es sei denn, Sie haben den Leistungsbezug nicht selbst zu vertreten. Dies prüft dann die Behörde und gibt Ihnen bescheid.
Do., 29. Oktober 2015 - 08:47
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