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In der Regel liegt dem Gebührenbescheid noch ein Schreiben bei...z.B. wo drin steht, dass dem Antrag stattgegeben wurde und die Urkunde nun abgeholt werden soll. Sollte es sich um einen Gebührenvorschuss handeln (den erheben mittlerweile sehr viele Behörden), dann darf die Behörde max. drei viertel des Gesamtbetrages als Vorschuss vereinnahmen (das wären 191€). Diese Gebühr wäre auch im Falle einer Ablehnung fällig. Den ganzen Betrag erheben aber auch Behörden die vorab keinen Vorschuss vereinnahmt haben und erst den Antrag prüfen. Sofern alles in Ordnung ist erhält man eine Einladung und ein Schreiben mit der zu zahlenden Gebühr von 255€ (Gebührenbescheid). Daher zu Beginn meiner Antwort der Hinweis, dass dem Gebührenbescheid noch ein Schreiben beigefügt sein müsste.