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Lückentext - Allgemein

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Auch - Augsburger - Bundesländern - Deutscher - Justiz - Kuder - Ministerpräsidentin - Neutralität - Saarlands - Tätigkeiten - den - die - für - sei - sich - unzulässig - wie - zur
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot Rechtsreferendarinnen als erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen ein Kopftuch tragen.“ In einigen gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch Unparteilichkeit der stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.