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Ehemaliger Gastarbeiterkind

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo ! und Gruss aus der Türkei, 

 

bin 28.03.1978 in München geboren, sind mit Familie 1993 wieder in die Heimat zurück gekehrt, lebe seit dem in der Türkei. Habe geheiratet und habe 2 Kinder. Mein Sohn ist 13 und meine Tochter ist 11. Bin seit 2016 geschieden. habe mich nach langen Jahren 2019 selbst staendig gemacht. Zum Zeitpunkt der Rückkehr hatte ich leider keine wahl und musste mit meiner Familie mit gehen. Jetzt bin ich selbststaendig und habe ein gewisse wirtschaftliche Freiheit. Möchte eine firma in DE gründen und auch die Deutschestaats Angehörigkeit annehmen.  Möchte mit meinen Kindern zurück kehren. Ich bin in der Werkzeug Branche. 

Welchen Weg müsste ich gehen um mein Ziel zu erreichen ? 

 

Vielen Dank, 

 

Emre Özkan 

00905457993219

eozkan@co...

Das erste Ding ist die Aufenthaltserlaubnis. Hier passt § 21 (1) AufenthG. Positiv ist dabei Erfahrung als Unternehmer, genügend Geld für die Investition, Schaffung von Arbeitsplätzen und ein erfolgversprechendes Geschäftskonzept.

Das andere Ding ist die Einbürgerung. Der frühere Aufenthalt kann mit bis zu 5 Jahren angerechnet werden, und der mehrjährige erfolgreiche Besuch der deutschen Schule kann die Wartezeit verkürzen.

Eine wichtige Fähigkeit von Unternehmern in Deutschland ist übrigens der Umgang mit Gesetzen und Behörden, denn damit hat ein Unternehmer pausenlos zu tun.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 21. Februar 2020 - 15:39

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