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Einbürgerung bei 180 Tagessatz Strafe 15 Euro Geldstrafe

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo


Jemand war im Oktober 2021 illegal in DE und bei der Kontrolle erwischt. Dann ist er freiwillig ausgereist. Jetzt ist er vorbestraft wegen unerlaubter Einreise, Aufenthalt nach/in  DE.
180 Tagessätze × 15Euro. Er ist seit Mai 2022 mit Familie in DE. Visum nach DE bekommen und angemeldet.

Diese Woche die Rechnung gekommen vom Amtsgericht.
Er ist jetzt mit deutscher Frau verheiratet. Wird es Probleme geben nach 3 Jahren bei der Einbürgerung?
Kann man den Urteil nach xxx Monaten widersprechen, da er nicht in dieser Zeit in DE war und das Urteil gar nicht bekommen und gewusst hat? Hat er Chance diese 180 Tage reduzieren auf 90 Tagessatz, damit es mit Einbürgerung klappt in 3 Jahren?

Danke

Im normalen Ablauf wird die Strafe nach zehn Jahren aus dem Register gelöscht. Erst dann ist eine Einbürgerung möglich. Theoretisch ginge zwar eine Ermessenseinbürgerung trotz Vorstrafe bei "besonderer Härte", aber wie sollte man das begründen?

Aber: Bei einem Strafverfahren muss der Beschuldigte angehört werden, und er muss die Möglichkeit haben die ihm zustehenden Rechtsmittel zu benutzen. Wenn er freiwillig ausgereist ist und das Urteil bzw. der Strafbefehl wurde dann an eine inländische (und/oder falsche) Adresse geschickt, könnte das ein Ansatzpunkt sein.

Allerdings: Der Erfolg ist ungewiss, immerhin geht es ja um die Halbierung der Strafe (sonst hilft es nicht weiter). Und es kostet Geld, denn ohne Anwalt wird man sich schwertun.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 11. Mai 2022 - 23:29

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