Ja. Unter der Voraussetzung, dass sie entweder schon lange in Deutschland sind und auch bleiben werden, oder dass sie das Recht haben sich langfristig in Deutschland aufzuhalten.
Das bedeutet z.B.: Daueraufenthaltsbescheinigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EG, Freizügigkeitsbescheinigung, Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. In manchen Fällen reicht es auch, wenn es der Ehepartner oder ein Elternteil erfüllt. Erwerbsstätigkeit in Deutschland vor dem Studium reicht auch, falls der Job zum Studienfach passt.
Die Details stehen in § 8 BAföG und in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/8.php
Weitere Infos über Stipendien für Ausländer findet man beim DAAD. Eventuell kann man außerdem vom EU-Heimatland aus eine Erasmus-Förderung bekommen.
Ja.
Ja. Unter der Voraussetzung, dass sie entweder schon lange in Deutschland sind und auch bleiben werden, oder dass sie das Recht haben sich langfristig in Deutschland aufzuhalten.
Das bedeutet z.B.: Daueraufenthaltsbescheinigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EG, Freizügigkeitsbescheinigung, Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. In manchen Fällen reicht es auch, wenn es der Ehepartner oder ein Elternteil erfüllt. Erwerbsstätigkeit in Deutschland vor dem Studium reicht auch, falls der Job zum Studienfach passt.
Die Details stehen in § 8 BAföG und in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift:
Weitere Infos über Stipendien für Ausländer findet man beim DAAD. Eventuell kann man außerdem vom EU-Heimatland aus eine Erasmus-Förderung bekommen.
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