Darf man fordern, dass negative Bewertungen und Kommentare gelöscht werden? Laut Gesetz:
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
darf man schon. Oder habe ich falsch verstanden?
Personenbezogene Daten sind z.B. Namen, Geburtstag, Adresse, Nationalität, Religion, Einkommen, Telefonnummern, Kontonummern, Einkaufsverhalten, Surfverhalten, usw. Diese kann man löschen lassen.
Bewertungen und Kommentare sind dagegen meistens Meinungsäußerungen und unterliegen der Meinungsfreiheit. Das kann anders sein, wenn der Kommentar personenbezogene Daten ausplaudert, die der Betroffene nicht selbst veröffentlicht hatte.
Wenn der Kommentar keine Meinung darstellt, sondern unwahre Tatsachen behauptet oder aus Beschimpfungen und Schmähungen besteht, unterliegt er nicht der Meinungsfreiheit und kann u.U. als Verleumdung, Beleidigung oder üble Nachrede bestraft werden.