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Neue Gesetze für Spätkauf und lange Öffnungszeiten von Shops

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Ab Ende 2006 / Anfang 2007 (2006-11-17) dürfen Geschäfte in Berlin ständig geöffnet bleiben (außer an Sonntagen). Außerdem ist der Verkauf an bis zu zehn Sonntagen (darunter wohl die Adventssonntage) von 13 bis 20 Uhr gestattet.
Im Monat 2004-06 entschied das Verfassungsgericht zunächst gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. (Erlaubt sind längere Öffnungszeiten für Reisebedarf in Bahnhöfen und Flughäfen, bei Volksfesten oder für Imbisse, eventuell auch bei Verkauf durch den Inhaber.) (zB Fastfood, Pizzeria, Fisch-Pommes, Gyros-Schwarma-Döner-Falafel Imbisse)

In der Folge dieses Urteils wurde die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten an die Länder übertragen, und es zeichnet sich eine weitere Freigabe ab. In Berlin kam es daher nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform (2006) zu einer weiteren Ausweitung der Öffnungszeiten kommen.

Aber auch schon vor 2006 waren einzelne Geschäfte durch Ausnahmeregelungen länger geöffnet. Bei einem Markt in einem U-Bahnhof in Schöneberg war beispielsweise das Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit zuständig, das so argumentierte: Der Markt liege in einem Bahnhofsgebäude, also diene er der Versorgung Reisender und dürfe daher sonntags öffnen. Laut Paragraph 8 des Ladenschlußgesetzes dürfen Geschäfte in Bahnhöfen nämlich »zur Versorgung der Berufspendler und der anderen Reisenden mit Waren des täglichen Gebrauchs sowie mit Geschenkartikeln« an allen Tagen geöffnet sein (Stand: 2002). (Anscheinend keine Gemüse, frische Fleisch & Fisch usw)

Die Kirchen scheinen sich besonders gegen eine Ausweitung des Handels an Sonntagen stark zu machen.

Ab 2003-06-01 durften Geschäfte Sonnabends bis 20 Uhr öffnen. Einige Händler nahmen diese Möglichkeit aber nicht wahr oder nutzten sie nur teilweise.

Seit 1996-11-01 durften Geschäfte von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und Sonnabends bis 16 Uhr öffnen.

1989-10-05 wurde der „lange Donnerstag“ eingeführt, an dem Geschäfte bis 20:30 Uhr öffnen durften.

Seit 1956 bestimmte das Ladenschlußgesetz, daß Geschäfte von Montag bis Freitag von sieben bis 18 Uhr 30 und Sonnabends bis 14 Uhr öffnen dürfen. (Einige Geschäfte schlossen vor 1996 Sonnabends allerdings auch schon um 13 Uhr.)

An langen Sonnabenden, den ersten Sonnabenden jeden Monats, war die Öffnung bis 16.00 Uhr (oder 18.00 Uhr?) gestattet, während viele Berliner Kaufhäuser an diesen Sonnabenden aber tatsächlich schon um 14 Uhr schlossen?

Info: userpage.fu-berlin.de/~ram/pub/
pub_jf47ht81Ht/oeffnungszeiten-berlin

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