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Einbürgerung bei Krankheit

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin hier geboren ,habe die unbefristete Aufenthaltserlaunisch und bin 43 Jahre alt. aufgrund einer Krankheit, weswegen ich nicht arbeiten kann und kleinen Geldstrafen wird mir die deutsche Bürgerschaft verweigert. dies ist ein Jahr her. hat sich für hier geborene 1971 etwas verändert?
Gibt es Ausnahmen in meinem Fall?

mit freundlichen grüßen
ongun

Einbürgerung mit 1800€/Netto (Lebensgefährtin arbeitet nicht)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo Liebe Leute,

mein Antrag für die Einbürgerung wird gerade bearbeitet. Ich bin geschieden, 2 Kinder. Das erste Kind stammt aus der geschiedene Ehe und das Zweite Kind von meiner aktuelen Lebensgefährtin. Wir wohnen zusammen.
Ich verdiene ca. 1800,00 Netto. Die Miete circa 800,00 Euro. Meine Partnerin arbeitet nicht, Weil unsere gemeinsame Tochter erst Jahr ist. Eltern Geld bekommt nicht mehr. Wir möchten dieses Jahr heiraten, Weil Sie unter Anderem momentan keine KrankenVersicherung hat.

MEINE FRAGE: REICHT ÜBERHAUPT MEIN EINKOMMEN FÜR DIE FAMILIE BEIM EINBÜGEREN?

Rentenversicherungsnachweis für 60 Monate

Gespeichert von Roshanty02 am

Hallo zusammen,

Vor kurzem habe ich das Einbürgerungsamt kontaktiert, um über Einbürgerung zu fragen. Obwohl ich die Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt habe, sagten sie, dass ich mich nicht ohne 60 Renteversicherungsnachweis bewerben kann, aber ich habe nur 36. ist das eine Hauptanforderung?

Wenn ja, gibt es eine alternative Lösung, die ich dafür machen kann.

Danke!

Petition für doppelte Staatsangehörigkeit

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Zur Zeit läuft gerade eine Petition für die doppelte Staatsangehörigkeit.

Dies würde die Einbürgerung bei Vielen sehr erleichtern.

Mitzeichnen kann man im Petitionsforum beim Deutschen Bundestag:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_01/_07/Petition_6932…

Bitte mitzeichnen und weiterempfehlen, in der Hoffnung das das Quorum von 50000 Mitzeichnern erfüllt wird!

Von Türkischer Staatsangehörigkeit zur deutschen Staatsangehörigkeit wechseln

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,
Ich bin hier in Deutschland geboren(08.08.1996) und lebe auch hier. Doch trotzdem habe ich einen türkischen Staatsangehörigkeit, da meine Eltern die türkische Nationalität besitzen.
Momemtan beziehe ich ALG2, habe einen Hauptschulabschluss geleistet und ich habe einen Schwerbehindertenausweis, weil ich auf beide Seiten Schwerhörig bin.

Ich möchte die deutsche Staatsangehörigkeit haben und würde gerne wissen was ich alles machen muss, und ob es möglich wäre mich problemlos zur deutschen Staat ein zu Bürgern.

Danke für Ihre Hilfe im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5: erhebliche Nachteile (Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit)

Gespeichert von ÄgyHerr am

Hallo zusammen,

ich bin Ägypter. Ich möchte gerne Deutscher-Ägypter werden. Das heißt, ich möchte lieber meine ägyptischen Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. In § 12.1.2.5 habe ich die möglichen Lösung gefunden. Ich muss erheblichen Nachteile wegen der Aufgabe meiner ägyptischen Nationalität nachweisen.


5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere
wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der
staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder

Einbürgerungstest bestanden! :) weitere Schritte ...

Gespeichert von stebln am

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir helfen!

Ich habe den Antrag zur Einbürgerung im Dezember 2016 gestellt, Einbürgerungstest am 24.01.2017 abgelegt und das Ergebnis habe ich vor ca. 10 Tagen per Post bekommen. Den Test habe ich bestanden :)
In dem Brief sind allerdings keine Hinweise, was ich nun machen muss...
Muss ich noch auf weitere Bescheide warten bzw. unaugefordert auf die Einbürgerungsurkunde ?
Oder soll ich pro-aktiv etwas vornehmen ?

Wie ist das weitere Verfahren ?

Ich bin EU-Bürger, daher muss ich mich nicht ausbürgern lassen.