Einbürgerung der Adoptivtochter
Ich bin Schwer Behindert 100%, Pflegebedürftig. Ich Adoptieter die Tochter meiner Ehefrau die schon 31 Jahre Alt ist also Volljährig als Minderjährige Volladoptiert nach §1772. Wir besitzen Urteil über Volladoption meiner Tochter von Münchner Amtsgericht von 2010. Seit all den Jahren ich versuche meine Adoptivtochter zu mir nach München kommen lassen aber alles vergeblich. Weder Ausländer Polizei noch Auswärtige Amt will mir nicht behilflich sein.