Kommerzielle Warenaustausch statt üblichen Handel ( Rechnungen per Überweisung / Bar zu begleichen )
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kennen wir uns mit deutschen Wirtschaft und Rechtssystem nicht gut aus. Deswegen fragen wir anonym in der Öffentlichkeit, mit der Hoffnung Tipps zu bekommen.
Hoffentlich klingt die Frage nicht banal. Darf man Waren kommerziell austauschen und weiter verkaufen? Es geht grundsätzlich um Einzelhandel aber auch für Großhandel gilt diese Frage.
Beispiel : Firma A bekommt T-Shirts von Firma B. Statt die Rechnung wie üblich mit Bargeld oder per Überweisung zu begleichen, schickt Firma B Schuhen an Firma A. Natürlich läuft alles nach Absprache.