Zur Frage 20:
Die Antworten sind alle falsch.
Eine Partei, die eine Diktatur errichten will, ist nicht automatisch verfassungswidrig, sonst wären NPD, DKP und wohl auch MLPD und DVU längst verboten. Nur wenn die Partei die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung in aggressiv-kämpferischer Weise abschaffen will, ist sie verfassungswidrig. Das bedeutet, sie muss einen gewaltsamen Umsturz anstreben oder zumindest Gewalt als Mittel einsetzen wollen, um die Diktatur zu errichten. Wenn sie beispielsweise die Diktatur über Mehrheitsentscheid herbeiführen will, wie die DKP zumindest früher oder die NPD heute (jedenfalls offiziell), dann ist sie noch nicht verfassungswidrig. Wer lesen will, wann eine Partei verfassungswidrig ist, dem empfehle ich das SRP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1). Es ist bei Wikipedia unter dem Artikel "Sozialistische Reichspartei" als Link abrufbar. Das Urteil ist sehr unterhaltsam, wenn man über Fanatismus und grössenwahnsinnige Altnazis lachen kann.
Hartwig Schultze