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Wie hält man die Ausländer von der deutschen Bürgerschaft fern? (Satire)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Was muss man machen um die ausländische Mitbürger von der deutschen Bürgerschaft fernzuhalten:
1. Einen entsprechenden Gesetzt beschließen, in dem man langjährige Aufenthalt im Deutschland vorsieht und keine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.
2. Das Verfahren selbst so unübersichtlich wie möglich zu gestalten.
a. Das Formular darf nirgendwo veröffentlicht werden und nur beim persönlichen Besuch der Behörden ausgegeben werden. Selbstverständlich einen Muster oder eine Beihilfe muss strengst verboten sein.
b. Die geforderten Unterlagen für jede Familie müssen unterschiedlich sein. Das kann immer noch mit der individuellen Behandlung erklären.
c. Die Anforderungen für die Übersetzungen auf Deutsch dürfen nur den Beamten bekannt sein, damit jede beliebige Übersetzung als unzureichend erklärt werden kann.
d. Das Kosten für das Verfahren so hoch wie möglich zu halten
i. Die Gebühren für die Bürgerschaft selbst soll deutlich höher sein als für die andere vergleichbare Leistung
ii. Möglichst viele zusätzliche ausländische Unterlagen verlangen. (Vielleicht hat der Willige die Unterlagen nicht, dann kommen auf ihn noch zusätzliche Kosten). Bei heutigen Preisen für die Übersetzungen kann man locker mit 300-400 Euro pro Person rechnen. Bei der vier köpfige Familie kommt schon einen hübschen Sümmchen zusammen.
iii. Die Abgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit muss verlangt werden. Hier kommen die Gebühren für die Abgaben plus das Kosten der Übersetzungen vom Deutsch. Der Antragsteller noch muss zusätzlich noch verpflichtet werden den Zwischenstand bei der Abgabe nachzufragen und die Nachweise dafür vorzulegen. Es sollte niemandem interessieren, dass diese Nachfragen zu nichts führen.
iv. Mit der anderen Staaten sich in Verbindung setzen und über die mögliche Fälschungen bei den Einbürgerungszusicherungen aufklären, damit man nach wieten Stempel, Apostillen, usw. verlangt. An der Stelle lässt sich auch gut mitverdienen.
e. Der Antragsteller muss beim Beantragen der Staatsangehörigkeit seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten und das Formular nur persönlich und nur zur gewöhnlichen Arbeitszeiten abgeben. Die Beratung zur Abgabe darf ausschließlich nur zur Arbeitszeiten erflogen.
f. Die Kenntnisse im Deutsch können schon über die Prüfung nachgewiesen werden. Allerdings muss man nur die Gebühren dafür richtig hoch setzen und die Anzahl der zugelassenen Stellen für die Ablegung möglichst gering zu halten.
g. Einen Einbürgerungstest einführen und nur einen Termin in halben Jahr zum Ablegen anbieten
h. Im Einbürgerungsformular nach weiteren bestandenen Prüfungen zu fragen, um die Leute zu verunsichern.
i. Bei der Abgabe der Unterlagen immer nach zusätzlichen Unterlagen fragen.
j. Bei der Prüfung der Unterlagen immer ausrechende Zeit nehmen (mindestens halbes Jahr) und möglichst viele unsichere Stellen finden. Mit der Prüfungen nur die Beamten, die keine Ahnung vom Land haben, aus dem die Antragsteller sind, zu beauftragen.
k. In der Unterlagen nach weiteren möglichen Staatsangehörigkeiten suchen
i. Vielleicht hatte Vater oder Mutter oder Bruder usw. eine andere Staatsangehörigkeit. Dabei sollte keine Rolle spielen, dass der Staat des Antragstellers keine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt und bei der Ausreise in solchen Fällen eine Ausreise verweigert.
ii. Es spielt auch keine Rolle, dass der Staat nicht mehr existiert. Jeder in Deutschland weiß, dass die Nachfolgestaaten alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren und bei der ersten Anfrage problemlos und kurzfristig zu Verfügung stellen.
iii. Hat der Antragsteller mehreren Jahren in anderem Land gelebt? Dann hat er sicher diese Staatangehörigkeit erhalten, obwohl er zum Zeitpunkt noch minderjährig war.
iv. Das Fehlen der ermittelten Staatsangehörigkeit muss der Antragsteller mit dem einen Nachweis belegen. Dabei sollte keine Rolle spielen, ob die Behörden des anderen Staats solche Bescheinigungen ausstellen oder nicht.
l. Einen Auskunft über der Zwischenstand beim Verfahren immer verweigern
3. In den Ausnahmesituationen muss eine schriftliche Stellungnahme von den Behörden immer verweigert werden. Dabei folgende Punkte sind wichtig:
a. Alles ,was der Antragsteller erzählt , muss man für ein Märchen halten
b. Falls der Antragsteller auf eine Gerichtsentscheidung verweist, muss man immer erklären, dass bei ihm diese Entscheidung nicht anwendbar ist, da in dem Fall hatte der Kläger anderen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, usw.…
c. Bei der strittigen Situation muss man immer das Gericht entscheiden lassen, weil das Verfahren nur von Steuern und nicht aus den Taschen der Beamten finanziert werden.
4. Sollte der Antragsteller inzwischen die Arbeit verloren haben, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit verweigern, obwohl er eigene Staatsangehörigkeit abgetreten hat.

Leider das alles passiert wirklich. Man merkt es nur wenn auch die anderen sich darüber beschweren.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 22. Dezember 2013 - 11:22

Ich glaube Sie haben richtig übertrieben. Leute die ich kenne haben es leicht gehabt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 11. Januar 2014 - 09:56

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