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Lückentext - Allgemein

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Bayern - Berufung - Bundesland - Bürger - Gebot - Justizministerin - Objektivität - Richterinnen - Schulen - Schulfrieden - Verwaltungsgericht - das - der - die - ein - gibt - hoheitlichen - mangelnder - sollte - staatliche - unvoreingenommen - unzulässig - vereinbar - vermieden
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den oder die Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte Augsburger ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als erachtet. Dagegen will einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen Tätigkeiten Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes staatlicher Neutralität besteht, jeder äußere Anschein werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.