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Lückentext - Allgemein

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Fall - Januar - Kopftuchverbot - Meinung - Objektivität - Schulfrieden - abstrakte - dann - den - die - für - gesetzlich - hatte - seiner - ähnlichen
Im 2015 das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.