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Lückentext - Allgemein

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Annegret - Berufung - Deutscher - Eine - Justizminister - Kopftuchverbot - Objektivität - Schulfrieden - Sitzungsdienst - als - ein - eine - einem - für - hatte - sich - sonstigen - vereinbar
Im Januar 2015 das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen „hinreichend konkrete Gefahr“ für den oder die staatliche Neutralität ausgehe. abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In ähnlichen Fall hatte das Augsburger Verwaltungsgericht Kopftuchverbot Rechtsreferendarinnen unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen oder bei hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete der Bund Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.