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Lückentext - Allgemein

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Augsburger - Justiz - Justizminister - Kopftuch - Kuder - Richterinnen - Saarlands - Verwaltungsgericht - das - dass - der - ein - entsprechende - erkennbar - es - ihren - jeder - sprach - verteidigte
Im Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall hatte das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen will das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, Rechtsreferendarinnen auf Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Guido Wolf (CDU) kündigte bereits Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist wichtig, dass die Justiz unvoreingenommen über Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sich für ein Kopftuchverbot aus, aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.