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Lückentext - Allgemein

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2015 - Bund - Bundesländern - Dagegen - Fall - Kuder - Neutralität - Schulen - Vorsitzende - Winfried - bei - dann - dass - den - der - ein - einem - im - nur - sollte - will - öffentlichen
Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot in als nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Ein Verbot sei gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In ähnlichen hatte das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Justizminister Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, Rechtsreferendarinnen auf Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ In einigen gibt es Überlegungen, ein Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit der Justiz stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher besteht, jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich für Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol Gerichtssaal.