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Lückentext - Allgemein

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Ein - Fall - Grundrecht - Januar - Justiz - Justizminister - Kopftuch - Kopftuchverbot - Objektivität - Verwaltungsgericht - Wolf - auf - der - für - hatte - in - jeder - sonstigen - und - will
Im 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot öffentlichen Schulen als nicht mit dem Glaubens- Bekenntnisfreiheit vereinbar erkannt. Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Eine abstrakte Gefahr reiche jedoch nicht aus. In einem ähnlichen Fall das Augsburger ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen als unzulässig erachtet. Dagegen das Bundesland Bayern Berufung einlegen. Winfried Bausback begründet dies wie folgt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei hoheitlichen Tätigkeiten ein tragen.“ In einigen Bundesländern gibt es Überlegungen, ein gesetzlich zu verankern. Baden-Württembergs Guido (CDU) kündigte bereits entsprechende Vorbereitungen an. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sagte: „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren entscheidet.“ Inzwischen meldete sich der Bund Deutscher Verwaltungsrichter zu Wort. Nach seiner Meinung würden Richterinnen mit Kopftuch im Widerspruch zur Unparteilichkeit stehen. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder erklärte dazu: „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte äußere Anschein mangelnder vermieden werden.“ Auch Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sprach sich ein Kopftuchverbot aus, verteidigte aber das christliche Kreuzsymbol im Gerichtssaal.