Heute habe ich eine merkwürdige Auto ohne Kennzeichen auf der Straße gesehen. Es sah wie Smart aus sogar etwas schöner und größer. Das Auto hatte auf einem ganz normalen Parkplatz geparkt. Hinten stand 45, vermutlich für max 45 km/h. Man hat mir gesagt dass man solche Autos ohne Führerschein fahren darf. Allerdings darf man nicht auf Autobahn fahren. Das ist komplett neu für mich. Eine Aufklärung bitte!?
Meine Mama ist am 1954…
Meine Mama ist am 1954 geboren. Darf sie das AIXAM Auto 45 Km fahren?
Nein.
Die Regel mit dem Geburtsdatum betrifft nach meinen Recherchen nur Mofas (max. 25 km/h, max. 3 Räder). Für Mofas braucht man auch heute keinen Führerschein, aber eine so genannte "Prüfbescheinigung". Diese erhält man, indem man eine Theorieprüfung über die Verkehrsregeln besteht. Das geht ohne Fahrschule und ohne Fahrstunden und ist deshalb viel billiger als ein Führerschein.
Diese Prüfbescheinigung wurde am 1. April 1980 eingeführt. Vorher durfte jeder, der mindestens 15 Jahre alt war, ganz ohne Papiere Mofa fahren. Für diese Menschen gibt es heute einen Bestandsschutz. Deshalb darf jeder, der vor dem 1. April 1965 geboren wurde, auch heute ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren.
Aber: Die hier diskutierten kleinen Autos gelten nicht als Mofas. Auch dann nicht, wenn sie auf 25 km/h gedrosselt sind. Denn sie haben 4 Räder. Bis 45 km/h können sie als Mopeds gelten, wofür man aber einen richtigen Führerschein braucht (Klasse M oder AM). Hier gibt es keine Ausnahmeregel, die mit dem Alter zu tun hat.
Als Ausweg bleiben ein paar auf 25 km/h gedrosselte Kabinen-Dreiräder wie "eLizzy " oder "Piaggio Ape 50" (jeweils nur in der 25-km/h-Version).
Hallo Meine Frage Lautet…
Hallo Meine Frage Lautet : Darf ich das Auto wirklich ohne Führerscheine Fahren und darf ich das Auto in der Öffentlichkeit fahren? Wie Teuer ist das den? Ich warte auf Rückfragen, bitte meldet euch bei Mir!
Mit Freundliche Grüße
euer Kevin Hauschild aus Dortmund
Natürlich nicht.
Man braucht in Deutschland für ein solches 45-km/h-Auto mindestens einen Mopedführerschein (Klasse AM oder vergleichbar).
Das Kennzeichen "B-25KMH"…
Das Kennzeichen "B-25KMH" auf der Vorderseite eines Fahrzeugs ist kein reguläres Kennzeichen, sondern vermutlich ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, wie es bei bestimmten Fahrzeugtypen wie Mofas oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen üblich ist. Dies ist nicht dasselbe wie ein Wunschkennzeichen. Die unterschiedlichen Kennzeichen vorne und hinten könnten auf spezielle Regelungen für solche Fahrzeuge hinweisen. Für detaillierte Informationen und die Bedeutung von Kennzeichen auf zulassungsstelle.de.
"Normale" Autos mit '25'-Schildern
Diese sind nachweisbar auf 25 km/h gedrosselt und gelten als Mopeds. Das gilt für Führerschein, Steuer und Versicherung. Konsequenterweise haben sie hinten ein schmales "Versicherungskennzeichen" für Mopeds, und brauchen vorne gar nichts. Es reicht der Mopedführerschein, allerdings nicht die Mofa-Prüfbescheinigung.
ABER: Das alles gilt nur für Inhaber von Sondergenehmigungen, die in der Vergangenheit an einzelne wenige Personen vergeben wurden. Das Verfahren gibt es nicht mehr, man kann also heute keine solche Genehmigung mehr bekommen. Für "normale" Menschen ist dieses Auto in allen Belangen ein PKW, trotz der Drosselung.
Möglicherweise (konnte ich nicht überprüfen) gehört zu den Auflagen der Sondergenehmigung, dass die Begrenzung auf 25 km/h deutlich erkennbar sein muss. Die Dinger haben ja rundherum "25"-Aufkleber. Ob man die Info nach vorne mit einem solchen "Fake-Nummernschild" anzeigen darf (oder muss), kann ich nicht sagen.
Zwei aktuelle Urteile haben jetzt für Klarheit gesorgt:
Oberverwaltungsgericht NRW: 16 B 175/23 und 16 B 1300/23
Demnach kann das Fahren mit führerscheinfreien Fahrzeugen (wie Fahrrädern und E-Scootern) auch bei sehr schweren Verstößen (wie sehr starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss) nicht für die Zukunft verboten werden. Zuvor hatte es das in Einzelfällen tatsächlich gegeben, bei uneinheitlicher Rechtsprechung.
Möglich (und auch praktiziert) ist jedoch der Entzug des Führerscheins bei schweren Verstößen (insbesondere Alkohol) mit führerscheinfreien Fahrzeugen. Menschen ohne Führerschein kriegen stattdessen einen Vermerk, der den späteren Führerscheinerwerb erschweren kann.