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Zwei aktuelle Urteile haben jetzt für Klarheit gesorgt:

Oberverwaltungsgericht NRW: 16 B 175/23 und 16 B 1300/23

Demnach kann das Fahren mit führerscheinfreien Fahrzeugen (wie Fahrrädern und E-Scootern) auch bei sehr schweren Verstößen (wie sehr starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss) nicht für die Zukunft verboten werden. Zuvor hatte es das in Einzelfällen tatsächlich gegeben, bei uneinheitlicher Rechtsprechung.

Möglich (und auch praktiziert) ist jedoch der Entzug des Führerscheins bei schweren Verstößen (insbesondere Alkohol) mit führerscheinfreien Fahrzeugen. Menschen ohne Führerschein kriegen stattdessen einen Vermerk, der den späteren Führerscheinerwerb erschweren kann.

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