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Einbürgerung der Adoptivtochter

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich bin Schwer Behindert 100%, Pflegebedürftig. Ich Adoptieter die Tochter meiner Ehefrau die schon 31 Jahre Alt ist also Volljährig als Minderjährige Volladoptiert nach §1772. Wir besitzen Urteil über Volladoption meiner Tochter von Münchner Amtsgericht von 2010. Seit all den Jahren ich versuche meine Adoptivtochter zu mir nach München kommen lassen aber alles vergeblich. Weder Ausländer Polizei noch Auswärtige Amt will mir nicht behilflich sein.
Ich bitte Sie um Hilfe und Aufklärung wie bekomme ich meine Adoptivtochter die Juristisch ist eine Deutsche weil Sie ist die Tochter einen Deutschen nach Deutschland, München und Möglichkeit zu Einbürgerung.

mfg

M.S.

Meine Tochter lebt in Russland, Welikiy Nowgorod bei S. Petersburg.

Hallo M.S.

können Sie bitte etwas konkreter schreiben, woran es scheitert?

Bürokratische Kramm ist unvermeidbar in solchen Fällen. Wenn die Hindernisse konkret genannt werden, kann man konkrete Lösungen vorschlagen.

Viele Grüße
Hidari

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21. November 2013 - 11:00

Die Behörden helfen nicht um alles zu organisieren. jede Behörde ist zuständig für einen bestimmten Bereich. Deswegen man muss selber alle Hindernisse überwinden. Es ist eine lange Weg und funktioniert nur langsam aber funktioniert. Bei welchem Punkt haben Sie im Moment Problem?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 26. Februar 2014 - 01:24

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