Was ist in Deutschland die „5 %-Hürde“?
--- Abstimmungsregelung im Bundestag für kleine Parteien
--- Anwesenheitskontrolle im Bundestag für Abstimmungen
--- Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen
--- Anwesenheitskontrolle im Bundesrat für Abstimmungen
--- Mindestanteil an
--- Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen
Die Fünf-Prozent-Hürde, auch Fünf-Prozent-Klausel genannt, ist die bekannteste und am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland. Ähnliche Regelungen gibt es in zahlreichen anderen Ländern mit Verhältniswahlrecht. In Österreich existiert eine Vier-Prozent-Hürde.
In Staaten mit Mehrheitswahlrecht ist sie dagegen meist unbekannt, weil sich durch das Wahlsystem meist klare Mehrheiten ergeben.
In Bayern gilt auch für die nach dem Mehrheitswahlrecht organisierte Erststimme, dass in den Landtag nur Kandidaten der Parteien einziehen können, die mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommen.