Guten Tag an alle,
ich komme aus einem EU-Land und wohne seit 7 Jahre in Deutschland.
Als ich nach Deutschland umgezogen bin, bin ich in die zehnte Klasse eines Gymnasiums gegangen, wo ich dann meine Fachhochschulreife absolviert habe. Momentan bin ich Studentin an der FH in Köln.
Ich möchte mich einbürgern lassen und habe mich ein bisschen darüber im Internet informiert. Ich habe erfahren, dass es für die Einbürgerung einige Voraussetzungen und einige Ausnahmen gibt.
Meine Frage : Habe ich ein Anspuch auf eine Einbürgerung, obwohl ich seit 7 Jahre in Deutschland bin, da ich 10,11 und 12 Klasse eines deutschen Gymnasiums besucht habe oder muss ich trotzdem 1 Jahr abwarten?
Muss ich trotzdem den Einbürgerungstest belegen, oder doch nicht?
Auf eine Antwort würde ich micht freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Anni
Ich habe selber nach 6…
Ich habe selber nach 6 Jahren Antrag gestellt, der wurde angenommen. Ich warte jetzt ab Dezember 2017 auf die Entscheidung. Ermessungspunkte:- Deutsche Kenntnisse besser als B1, Test DaF (5), Orientierungskurs/Frauenkurs etc. gemacht.
Ab 6 Jahren gibt es Ausnahmen und Möglichkeiten. Vor Allem wenn man in Deutschland studiert hat oder Schule/Ausbildung beendet hat. Ich würde mich direkt an Sachbearbeiter wenden. Pauschal kann man es nicht bestätigen.