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Einbürgerung trotz Vorstrafen - 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich bin im Jahr 2011 verurteilt. 1 Jahr und 2 Monat auf Bewährung 3 Jahre. Kann ich deutsche Pass bekommen oder nicht, weiss es jemand?

Gast (nicht überprüft)

Ab ein Jahr bedeutet schon schwere Strafe. Ich glaube Sie müssen noch 2 Jahren auf Tilgung warten bis Ihre Strafe aus Strafregister gelöscht wird. Der Tilgungsfrist sollte 5 Jahren betragen.

Mi., 24. Februar 2016 - 09:54 Link
Gast (nicht überprüft)

Bei 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bleibt die Straftat 15 Jahre + die Höhe der Straftat (1 Jahr und 2 Monate) im Führungszeugnis stehen, bis sie getilgt ist und somit einbürgerungsunschädlich (siehe auch § 46 Abs.1 Punkt 2 Buchstabe c Punkt 4 Bundeszentralregistergesetz BZRG).

Das bedeutet bei einer Verurteilung im Jahr 2011 ist eine Einbürgerung frühestens im Jahr 2027 möglich.

Es gibt bei der Höhe der Strafe auch kein Ermessensspielraum, da man max. 90 Tagessätze (3 Monate Freiheitsstrafe) haben darf. 1 Jahr und 2 Monate liegen deutlich über dem zulässigem Strafmaß.

Do., 25. Februar 2016 - 11:46 Link

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