Hallo habe eine Frage:
Meine Frau hat die Einbürgerung nach §9 beantragt.
Eigentlich sind die Einkommensverhältnisse gedeckt. Doch aufgrund eines titulierten
Unterhaltstitels musste Wohngeld beantragt werden, sodass aufgrund dieser Unterhaltsverpflichtung öffentliche Mittel kurzfristig in Anspruch genommen werden .
Frage: Wird die Ausländerbehörde berücksichtigen, dass nur aufgrund des Unterhaltstitels öffentliche Leistungen in Anspruch genommen werden oder wird der Prognoseentscheid negativ ausfallen?
Danke.
Vermutlich wird Behörde bzw. Sachbearbeiter sagen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.