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Einbürgerung im Wege des § 9 StAG (deutsch verheiratet) - ABER...

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich habe ende 2015 die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.
Nach einer langen Wartezeit, habe ich mich beim Einbürgerungsamt gemeldet und ich habe diese Rückmeldung gekriegt:

'Für die weitere Bearbeitung von Ihrem Einbürgerungsantrag benötige ich Angaben zu den Wohnorten Ihres Schwiegervaters.

Können Sie mir bitte eine Auflistung der Wohnorte von Herrn xx von seiner Geburt im Jahre 194x bis dato mailen.

Die Angaben werden benötigt, da über Ihren Antrag im Wege des § 9 StAG (deutsch verheiratet) entschieden werden muss. Hierfür muss ich feststellen/prüfen, dass Ihr Ehemann deutscher Staatsangehöriger ist. Für diese Prüfung benötige ich die Meldedaten Ihres Schwiegervaters.'

Mein Mann ist gebürtiger deutsch, (und beide seine Eltern (und Groß-Eltern) sind es auch). Bei meinem Antrag, er hatte sein Pass und Geburturkunde gezeigt.
Ich verstehe nicht warum sie die Wohndaten von meinem Schwiegervater benötigen.

Hat jemand eine Erklärung dafür?

MfG!

Komisch! Bei ein paar Leuten habe ich geholfen und deren Einbürgerungsprozesse beobachtet. Nie gab es so eine Forderung. Was hat der Schwiegervater damit zu tun? In Ihrer Stelle würde ich Sachbearbeiter fragen die Forderung zu begründen. Ihr Mann, Ihr Kind, sogar Ihr Hund (wegen der Kosten) kann ihre Einbürgerung beeinflussen aber Ihr (Schwieger)Vater hat damit nichts zu tun.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 22. März 2016 - 22:12

Es muss festgestellt werden, von wem die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehemannes abgeleitet wurde. In diesem Fall wohl vom Vater. Daher prüft die Behörde, ob der Vater (Ihr Schwiegervater) tatsächlich deutscher Staatsangehöriger war. Hierbei muss man ggf. weitere Behörde kontaktieren, daher werden die Meldedaten des Vaters benötigt. Diese Vorgehensweise ist üblich bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 23. März 2016 - 10:02

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