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Es muss festgestellt werden, von wem die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehemannes abgeleitet wurde. In diesem Fall wohl vom Vater. Daher prüft die Behörde, ob der Vater (Ihr Schwiegervater) tatsächlich deutscher Staatsangehöriger war. Hierbei muss man ggf. weitere Behörde kontaktieren, daher werden die Meldedaten des Vaters benötigt. Diese Vorgehensweise ist üblich bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.