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Angeln-Fischfang Fischereischein

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Unter Angeln versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer Handangel. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur, Haken und Köder, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, welche in der Regel dünner ist als die Hauptschnur. Als Bindeglied zwischen Hauptschnur und Vorfach werden bei einigen Angelmethoden Wirbel eingesetzt.

Fischereischein

Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes sowie von den meisten Kundenzentren (Einwohnerdienststellen) der Bezirksämter.

Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Erlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Inhaber der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird.

In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins zum Angeln nicht notwendig. Zeitlich befristete Angellizenzen werden dort in der Regel ohne vorherige Prüfung bei Gemeindeverwaltungen, Postämtern oder in Tabakgeschäften verkauft.

Als Zugeständnis an den Tourismus folgen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als einzige deutsche Bundesländer unter Einschränkungen diesem international üblichen Reglement. So können beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern - auch von Einheimischen - auf vier Wochen begrenzte Urlauberfischereischeine, auch Touristenfischereischeine genannt, gegen eine Gebühr von 20 Euro erworben werden, in Schleswig-Holstein sogar für 40 aufeinanderfolgende Tage, dafür jedoch nur von Personen mit Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes. Kritik des Bundesverbraucherministeriums und der Verbände an diesem Vorgehen blieb bislang ohne Folgen, obwohl nun Fische, und damit Wirbeltiere, auch von Personen ohne jede Sachkunde getötet werden dürfen. Der Landesanglerverband gab dennoch bereits vor der Einführung des Scheins im Sommer 2005 bekannt, auf eine Klage gegen die Neuregelung verzichten zu wollen.

Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde.

In den freien (nicht verpachteten) Gewässern Niedersachsens (Küste und Seeschiffahrtsstrassen wie die Elbe bis Hamburg) kann somit jeder scheinfrei angeln. Wikipedia

wir gehen angeln mal nach holland mal nach polen und bis jetzt hat niemand irgendwas gefragt

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 22. April 2010 - 19:26

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