Hallo,
ich kann nicht verstehen, ob die Begriffe "Passbild" und "Passfoto" Synonyme sind?
Und auch, ob man unter dem Begriff "Passbild" ein gedrucktes Passbild oder auch elektronisches Passbild gemeint wird? Gibt es eventuell verschiedene Begriffe für Bezeichnung von den gedruckten und elektronischen Passbilder?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand es erklären könnte =)
Unterschiedliche Bedeutungen
Die beiden Wörter sind in der Regel austauschbar. Sie können gemeinsam unterschiedliche Dinge ausdrücken:
- eine kleine Abbildung des Gesichts in einem Ausweis oder anderen Dokument
- ein Trägermaterial (Fotopapier, Druckpapier etc.) in der entsprechenden Größe mit einer solchen Abbildung
- eine fotografische Aufnahme (unabhängig vom Trägermedium), die das Gesicht gut erkennbar in einer neutralen, nicht emotionalen Darstellung zeigt und für Ausweise und andere Dokumente bestimmt ist
Ich schließe nicht aus, dass die Wörter in speziellen Kontexten (z.B. in der Behördensprache, oder im Jargon von Fotografen) unterschiedlich verwendet werden können.
Hallo, vielen Dank für die…
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Und zurzeit "passfoto" semantisch ist gleich "biometrisches passfoto"?
Ich hätte noch eine Frage: So viel ich verstanden habe, wird in Deutschland biometrisches Foto für Personalausweis, Reisepass und Führerschein verwendet. Sind die Anforderungen zum Foto für alle 3 Dokumente gleich? z.B. Man kann ein biometrisches Foto machen und es für alle 3 Dokumente verwenden?
amtliche Ausweise
Das "biometrische Passbild" ist für alle amtlichen Ausweise vorgeschrieben. Die Regeln sind einheitlich, d.h. für Personalausweis, Reisepass und Führerschein kann man das gleiche Foto verwenden.
Die Regeln für biometrische Passbilder sind ziemlich streng. Wenn ein Amt "Passbild" oder "Passfoto" sagt, ist sicherlich ein biometrisches Passbild gemeint. Wenn aber z.B. die Krankenkasse, die Uni, die Deutsche Bahn oder der Arbeitgeber ein Passbild haben wollen, dann gilt das nicht automatisch.
Vielen Dank für die Antwort…
Vielen Dank für die Antwort. Sie haben mir sehr geholfen
Änderungen 2025
Es ist komplizierter geworden: Seit Mai 2025 braucht man für Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, bestimmte andere Ausweise) ein elektronisches Passfoto, das ein zertifizierter Fotograf aufgenommen und in ein besonderes Onlinesystem hochgeladen hat. Man kriegt vom Fotografen einen QR-Code, der auf dem Amt gescannt wird und den Zugriff auf das Bild freischaltet. Ausgedruckte Bilder, Bilddateien und generell selbst aufgenommene Fotos werden nicht mehr akzeptiert.
Außer bei niedergelassenen Fotografen kann man solche Passfotos z.B. auch in dm-Drogeriemärkten machen lassen, oder direkt in manchen Bürgerämtern (nicht überall). Für den Fall von technischen Schwierigkeiten gibt es zur Zeit noch eine Ausnahmeregelung, aber nicht mehr lange.
Bei Führerscheinen ist dieses Verfahren nicht vorgeschrieben und, soweit ich das bisher las, auch gar nicht möglich. Die strengen optischen Vorgaben für biometrische Passbilder gelten auch hier, aber man muss ein ausgedrucktes Foto abgeben.
Bei nicht-amtlichen Ausweisen (z.B. Krankenversicherungskarte) gelten die strengen optischen Vorgaben nicht. Häufig kann man selbst aufgenommene Bilder hochladen oder einschicken, und es gibt einfachere Regeln die leichter zu erfüllen sind.
Beide Begriffe gab es schon, als elektronische Fotos noch unbekannt waren und fotografische Abzüge in die Ausweise eingeklebt wurden.