Hallo,
wenn man als Angestellter Anspruch auf Urlaubstage hat, sie aber nicht nimmt, was passiert dann?
Strenge Auslegung
In der strengen Auslegung des Gesetzes verfällt der Urlaub bereits am Ende des Jahres. Nur bei besonderen Gründen (persönlich oder betrieblich) kann er auf das nächste Jahr bis Ende März übertragen werden.
Nach neuerer Rechtsprechung muss der Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich auf den Verfall des Urlaubs hinweisen, sonst verfällt er nicht (oder entsprechend später).
Viele Tarifverträge haben flexiblere Regeln.
Freiwillig auf Urlaub verzichten?
Hier scheint es rechtliche Unklarheiten zu geben. Einige Quellen meinen, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichte diesen, seine Arbeitnehmer ggf. zum Urlaub zu drängen. Andererseits ist es kein Geheimnis, dass in Deutschland zahlreiche Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht vollständig nehmen.
Während des Urlaubs gegen gesonderte Bezahlung zu arbeiten (egal wo) ist übrigens verboten.
Es kann hier Unterschiede geben, abhängig von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Branchenregeln usw. Im Allgemeinen wird der Urlaub aber nach einer gewissen Frist (d.h. an einem bestimmten Tag im folgenden Jahr) verfallen. Häufig ist festgelegt, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vorher darauf hinweisen muss.
Es ist etwas anderes, wenn man den Urlaub ohne eigene Schuld nicht nehmen konnte. Das kann z.B. eine lange Krankschreibung sein, oder besondere betriebliche Gründe. Hier kann man den Urlaub auch später noch nehmen. Evtl. kann alternativ ein finanzieller Ausgleich vereinbart werden.