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Darf ich an einem Feiertag (in NRW, wo die Firma ist) arbeiten? Ich arbeite HomeOffice aus Brandenburg (kein Feiertag).

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo

ich hätte eine arbeitsrechtliche Frage.

Ich wohne in Brandenburg und arbeite 90% Homeoffice. Mein Arbeitgeberfirma ist in NRW. Manchmal ist es in NRW ein Feiertag während es in Brandenburg kein Feiertag ist. Ein aktuelles Beispiel ist Fronleichnam  am 08.06.2023.

Ich arbeite zum größten Teil selbständig. Das heißt meine Kolleginnen und Kollegen müssen nicht gleichzeitig arbeiten. Ich muss nur noch meine Stunden eintragen. Am Ende müssen die Anzahl der Stunden stimmen. Mein Arbeitgeber ist flexibel.

Aber ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht und ich möchte weder mich noch meinen Arbeitgeber in Schwierigkeiten bringen.

Darf ich als Angestellte freiwillig an einem Feiertag arbeiten?

Es geht ja offenbar darum, was bei der Stundenabrechnung passiert. Die Personalabteilung in NRW würde wahrscheinlich monieren, wenn an Fronleichnam Stunden geschrieben sind. Jetzt könnte man theoretisch eine Erklärung hinterherschicken, dass man gewöhnlich in Brandenburg arbeitet. Es gilt dann nämlich die Rechtslage am Arbeitsort, auch bei Homeoffice.

Aber: Brandenburg hat weniger Feiertage und somit mehr Arbeitstage als NRW. Die Personalabteilung könnte also konsequenterweise die Anzahl der Arbeitstage in Brandenburg als Soll ansetzen. Wiederum theoretisch, aber das wäre dann ein Nachteil.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 06. Juni 2023 - 10:52

Laut Gesetz gibt es an gesetzlichen Feiertagen (und an Sonntagen) ein "Beschäftigungsverbot". Sofern ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, muss für diesen Tag trotzdem Lohn gezahlt werden ("Lohnfortzahlung").

Natürlich gibt es sehr viele Ausnahmen, bei denen die Arbeit an einem Feiertag getan werden muss. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber einen anderen freien Tag als Ersatz gewähren, und in vielen Fällen auch Feiertagszuschläge zahlen.

Freiwillige Arbeit an einem Feiertag, die ich aus eigener Initiative tue, gibt es in diesem etwas angestaubten Konzept nicht. Der Arbeitgeber könnte allerdings argumentieren, dass er mich an dem Feiertag (wenn er auf einen Arbeitstag fällt) ohnehin bezahlen muss, auch wenn ich nicht arbeite. So dass ich quasi für lau arbeiten würde.

Ach ja, beim Homeoffice gelten immer die Bestimmungen des tatsächlichen Arbeitsortes. Wenn der Arbeitgeber weiß, dass ich in Brandenburg bin, könnte er also die Lohnfortzahlung für Fronleichnam streichen. Aber ich glaube nicht, dass er das tun wird.

In lokalen Regelungen (z.B. Betriebsvereinbarungen), die mit Homeoffice oder mit Gleitzeit zu tun haben, sowie in Arbeits- und Tarifverträgen, können solche Dinge präziser geregelt sein.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 06. Juni 2023 - 11:21

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