Es gibt eine Frage des Bürgergeldantrags:
Besitzen Sie Vermögen, das zusammengerechnet 40.000 Euro übersteigt?
Dazu gehören z.B. Bankkonten, Sparbücher, Schmuck oder Aktien. Ausgenommen davon sind selbstgenutztes Wohneigentum und Vermögen, das der Alterssicherung dient.
Was ist das "Vermögen, das der Alterssicherung dient"?
Wenn ich Geld gespart habe, um es später im Rentenalter zu verwenden, wird dieses Geld bei der Entscheidung für das Bürgergeld nicht beachtet. Es soll aber eine Art des Sparens sein, an der man die langfristige Absicht erkennen kann. Typisch dafür sind z.B. Lebensversicherungen und Rentenversicherungen.
Anderes gespartes Geld (oder Wertgegenstände), das ich jetzt gleich verwenden könnte, kann dagegen dazu führen, dass das Bürgergeld abgelehnt wird. Das ist auch logisch, denn ich kann für eine gewisse Zeit von diesem Geld leben.