Die Beiden wären gleich dachte ich mir immer, aber sind sie nicht anscheinend. Was sind die wichtigste Unterschiede? Was darf man als Freelancer/Selbständig und was nicht? Vorteile und Nachteile, insbesonders wenn es um Steuer geht...
Danke im Voraus!
Beide sind sehr ähnlich. Aber
Beide sind sehr ähnlich. Aber eine ist mehr unabhängig.
Erste ist auf Deutsch und
Erste ist auf Deutsch und zweite auf Englisch!
Freelancer ist übersetzt
Freelancer ist übersetzt "Freiberufler". Ein Person der sein Job frei übt. Als freischaffend freier Mitarbeiter wird ein Person bezeichnet, wer für ein Firma Aufträge ausführt, ohne dabei wie ein Mitarbeiter/Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein. Er bringt seine Leistungen und dann stellt Rechnungen.
Ganz gleiche macht auch ein
Ganz gleiche macht auch ein Selbständiger. Er bringt Leistungen und stellt Rechnungen.
Da gibt es eine dünne Linie
Da gibt es eine dünne Linie aber ich habe es vergessen. Auf jeden Fall sind sie nicht identisch.
Ich glaube ein Kioskbesitzer
Ich glaube ein Kioskbesitzer ist Selbständig aber kein Freelancer. Genauso ist auch ein Restaurantbetreiber. Aber ein Grafiker arbeitet als Freelancer von Zuhause. Und er ist selbständig.
Freelancer
Als Freelancer, freier Mitarbeiter wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
Freiberufler
Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§1 (2) PartGG). Menschen, die freie Berufe ausüben, werden auch als Freiberufler bezeichnet.