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Freelancer
Als Freelancer, freier Mitarbeiter wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
Freiberufler
Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§1 (2) PartGG). Menschen, die freie Berufe ausüben, werden auch als Freiberufler bezeichnet.