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Das Freundlichkeit dem Sachbearbeiter entgegengebracht werden sollte ist eine Selbstverständlichkeit, da stimme ich dir voll und ganz. Letztendlich ist das auch Charaktersache. Aber doch nicht weil ich von ihm was will. Das ist seine Pflicht dich, mich und andere zu betreuen bzw. das geltende Gesetz umzusetzen.
Erst dann wenn er/sie diese Tätigkeit ehrenamtlich ausübt kann man die Freundlichkeit als Entlohnung ansehen. Schließlich bekommen sie für ihre Tätigkeiten Geld und das nicht gerade wenig. Geld was ich und andere bezahlen.

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  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
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