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Falls das die erste und einzige Verurteilung im gesamten Leben war, muss man sich nach mehr als zehn Jahren sicher keine Sorgen mehr machen. Wiederholungstaten werden aber strenger bewertet.
Angeben muss man es trotzdem. Falls die Behörde es selbst findet, ist es ganz schlecht.
Soweit ich es bisher kapiere, definiert "Time served" das Strafmaß als genau die Zeit, die man vor dem Urteil schon eingesperrt war (egal wie kurz). Sicher waren das weniger als drei Monate, da wäre die deutsche Tilgungsfrist fünf Jahre. Aber eben nur, wenn es keine andere Eintragung gibt.