"Keine Verurteilung wegen einer Straftat"
In den Regeln steht: "Keine Verurteilung wegen einer Straftat". Wenn die ausländische "Straftat" in Deutschland ein Grundrecht ist (z.B. freie Meinungsäußerung), wird das deutsche Amt dieses nicht als Straftat bewerten. Die Frage ist allerdings im Einzelfall der Nachweis.
Mo. 23 Apr 2018 - 10:31
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