Nein.
Eine Einbürgerungszusicherung bekommt man, wenn man seine alte Staatsbürgerschaft noch hat, aber alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Nach dem Austritt aus der alten Staatsbürgerschaft bekommt man dann die Einbürgerungsurkunde. So wird das Risiko einer Staatenlosigkeit verringert.
Mo. 21 Mai 2018 - 15:05
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