Gedankenexperiment.
Mit ein paar juristischen Klimmzügen könnte man vielleicht aus der Religionsfreiheit eine Begründung konstruieren, nach der der Arbeitgeber das tatsächlich tun müsste. Bei einer Krankmeldung muss er es ja auch tun.
Aber wäre das ein Erfolg? Nein! Es würde bedeuten, dass das Einstellen von Moslems automatisch zu einem wirtschaftlichen Nachteil für den Unternehmer führt. Diesen möchte er natürlich vermeiden.
So. 27 Mai 2018 - 14:24
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Antwort auf Ja von Gast (nicht überprüft)