Beibehaltungsgenehmigung
Eine Beibehaltungsgenehmigung kann man bekommen, wenn man mindestens eine dieser Voraussetzungen nachweist:
- Es gibt weiterhin enge Bindungen zu Deutschland.
- Die fremde Staatsbürgerschaft ist notwendig, um konkrete persönliche Nachteile abzuwenden.
Als Argumente für "enge Bindungen" eignen sich diese Punkte:
- Ausbildung in Deutschland
- langer Aufenthalt in Deutschland
- langfristige Versicherungen in Deutschland
- Bankverbindungen in Deutschland
- freundschaftliche und berufliche Verbindungen in Deutschland
- Grund-oder Immobilienbesitz in Deutschland
- eigene, selbst genutzte Wohnung in Deutschland
- Rente oder Rentenanspruch aus einer deutschen Rentenkasse
- aktive Mitgliedschaft in deutschen Vereinen und Berufsverbänden
Wichtig: Die Beibehaltungsgenehmigung muss man vorher beantragen. Wenn man bereits die fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat, ist es zu spät.
Keine Beibehaltungsgenehmigung braucht man, wenn man zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes annimmt. Für Großbritannien gilt das nur noch bis zum Austrittstermin.
Di. 26 Mär 2019 - 10:24
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