Direkt zum Inhalt

Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung - Trotz der Einbürgerung im Ausland, Bei­be­hal­tung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Wenn ein Deut­scher sich in ei­nem an­de­ren Land ein­bür­gern lässt, ver­liert er in der Regel sei­ne deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit. Es gibt eine Ausnahme: Der Antragsteller kann die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn er vor der Ein­bür­ge­rung des neuen Landes ei­ne Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung bekommt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung? Wer darf so eine Genehmigung bekommen? 

Gast (nicht überprüft)

Eine Beibehaltungsgenehmigung kann man bekommen, wenn man mindestens eine dieser Voraussetzungen nachweist:

  • Es gibt weiterhin enge Bindungen zu Deutschland.
  • Die fremde Staatsbürgerschaft ist notwendig, um konkrete persönliche Nachteile abzuwenden.

Als Argumente für "enge Bindungen" eignen sich diese Punkte:

  • Ausbildung in Deutschland
  • langer Aufenthalt in Deutschland
  • langfristige Versicherungen in Deutschland
  • Bankverbindungen in Deutschland
  • freundschaftliche und berufliche Verbindungen in Deutschland
  • Grund-oder Immobilienbesitz in Deutschland
  • eigene, selbst genutzte Wohnung in Deutschland
  • Rente oder Rentenanspruch aus einer deutschen Rentenkasse
  • aktive Mitgliedschaft in deutschen Vereinen und Berufsverbänden

Wichtig: Die Beibehaltungsgenehmigung muss man vorher beantragen. Wenn man bereits die fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat, ist es zu spät.

Keine Beibehaltungsgenehmigung braucht man, wenn man zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes annimmt. Für Großbritannien gilt das nur noch bis zum Austrittstermin.

 

Di. 26 Mär 2019 - 10:24 Link

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.