Orientalische Imbisse, Döner-Läden, Spätkäufe verkaufen trotzdem
Oben steht:
Pfandpflichtige Getränke (z.B. Bier, Cola, Limo, Wasser, Saft mit Sprudel, Alcopops) in Dosen oder Flaschen (Einweg oder Mehrweg) ohne Pfandlogo (egal wie teuer). Das ist tatsächlich verboten. Die Ware ist vielleicht aus dem Ausland, oder für's Ausland produziert, oder z.B. für das Catering von Flugzeugen und Schiffen. Die Leergutautomaten nehmen die Behälter sehr wahrscheinlich nicht an. Der Großhandel mit solcher Ware ist möglicherweise legal, aber nicht der Verkauf an Konsumenten.
In Berlin werden solche Flaschen ohne Pfand an Konsumenten verkauft.
Sa. 10 Aug 2019 - 00:47
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