Einweg und Mehrweg
Da gibt es wichtige Unterschiede:
- Einwegpfand
Gesetzlich vorgeschrieben. Einheitliche Kennzeichnung mit Pfandlogo. Umfangreiche Annahmepflichten von Händlern (reduziert bei kleinen Läden). Bußgelder bei Verstößen (mindestens Ordnungswidrigkeit).
- Mehrwegpfand
Durch Hersteller und Abfüller organisiert. Kennzeichnung uneinheitlich und manchmal unklar (im Prinzip reicht das Preisschild). Annahmepflicht nur für Flaschenarten, die verkauft werden. Wenn der Händler kein Pfand angibt und die Flaschen nicht zurücknimmt, sind es rechtlich keine Mehrwegflaschen.
Sa. 10 Aug 2019 - 13:28
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Antwort auf Manchmal kriminell von Gast (nicht überprüft)