EU-Ausland
Eine Schuldenbefreiung im Ergebnis eines Privatinsolvenzverfahrens in einem anderen EU-Land gilt auch in Deutschland. Und das Verfahren ist in manchen Ländern tatsächlich schneller und übersichtlicher. Aber. Man kann die Privatinsolvenz nur dort beantragen, wo man seinen Lebensmittelpunkt, einen festen Wohnsitz und möglichst auch ein regelmäßiges Einkommen hat.
Nach dem Anmelden der Insolvenz auszuwandern ist Quatsch, denn dadurch wird man die Schulden nicht los. Die Schuldenbefreiung gibt es erst am Ende des Verfahrens, vorausgesetzt man hat in der gesamten Zeit alles richtig gemacht.
Di. 17 Sep 2019 - 11:09
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Antwort auf Privatinsolvenz in EU? von Gast (nicht überprüft)