In Deutschland keine Einbürgerung.
Wenn jemand gleichzeitig mit mehreren Ehepartnern verheiratet ist, kann er in Deutschland nicht mehr eingebürgert werden (oder höchstens in seltenen Ausnahmefällen). Das gilt seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im November 2019.
Es geht nicht darum, ob die Eheschließungen legal waren. Sondern es geht um die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse", mit der die Mehrfachehe sehr stark im Konflikt steht.
Diese "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" wird in der neuen Fassung des Gesetzes sowohl für die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) als auch für die Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) gefordert, und mittels Verweis auf § 8 auch für die Ehegatteneinbürgerung (§ 9 StAG).
Mi. 15 Apr 2020 - 15:33
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