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Wie läuft die Einbürgerung der Personen in Mehrehen in Deutschland, Schweiz, Österreich oder EU ab?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Viele Personen in Mehrehen leben in Deutschland, Schweiz, Österreich oder allgemein in EU. Es geht um Männer aus muslimischen oder afrikanischen  Ländern die mehrere Ehefrauen legal geheiratet haben. Viele kamen in der letzten 50 Jahren als Gastarbeiter, Flüchtling, Einwanderer, Student nach Europa. 

Wie läuft die Einbürgerung für Personen in Mehrehen in Deutschland?

Auch in Frankreich und Belgien gibt es eine große Community von Personen in Mehrehen. Wie haben die Nachbarländer das Problem geregelt?

Ich wollte nur sagen, dass alles, was ich gelesen habe, äußerst interessant war und es mir gefallen hat. Da ich einige wichtige Fakten gelernt habe. Ich danke Ihnen vielmals.

 

Gespeichert von Cukilfy (nicht überprüft) am Di., 14. April 2020 - 15:56

Wenn jemand gleichzeitig mit mehreren Ehepartnern verheiratet ist, kann er in Deutschland nicht mehr eingebürgert werden (oder höchstens in seltenen Ausnahmefällen). Das gilt seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im November 2019.

Es geht nicht darum, ob die Eheschließungen legal waren. Sondern es geht um die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse", mit der die Mehrfachehe sehr stark im Konflikt steht.

Diese "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" wird in der neuen Fassung des Gesetzes sowohl für die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) als auch für die Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) gefordert, und mittels Verweis auf § 8 auch für die Ehegatteneinbürgerung (§ 9 StAG).

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 15. April 2020 - 15:33

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