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Jedenfalls nach dieser Darstellung, die sich auf das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beruft (Stand 2019). Das wären im Monat 29.296,- Euro. Davon sind 20.954,- Euro für den Job als Bundeskanzlerin und 8.342,- Euro für Ihre Funktion als Bundestagsabgeordnete.

Das ist der Bruttoverdienst, d.h. es werden Steuern abgezogen (außer von Aufwandsentschädigung und Kostenpauschale). Sicherlich zahlt sie den Spitzensteuersatz von 42%, so dass im Jahr etwa 126.000,- Euro Steuern abgehen.

Wie die Beamten zahlt sie keine Sozialbeiträge, also keine Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie braucht aber vermutlich eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Beiträge hängen nicht vom Einkommen ab.

Das Amtsgehalt bemisst sich übrigens nach der höchsten Besoldungsstufe von Bundesbeamten (Stufe B11), allerdings erhält der/die Kanzler/in 167% davon (fünf Drittel). Stellenzulage und Ortszuschlag sind bei Beamten üblich. Die Abgeordnetenbezüge entsprechen dem, was alle Bundestagsabgeordneten bekommen.

Ihre Dienstwohnung und die private Benutzung dienstlicher Transportmittel (Dienstwagen, Flugbereitschaft) muss sie selbst bezahlen.

Nach dem Ende ihrer Amtszeit erhält sie Ruhebezüge, deren Höhe nicht bekannt ist. Ihr Vorgänger soll pro Monat etwa 8.300,- Euro bekommen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 23. November 2019 - 19:48

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